Neues MTD-Gesetz 2024: unwiederbringliche Vernichtung der Dokumentation nach 10 Jahren
Das neue MTD-Gesetz 2024 - MTDG, in Kraft seit 1. September 2024, bringt wichtige Änderungen für die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe. Eine zentrale Präzisierung betrifft die Dokumentationspflicht: nach §34 Abs. 3 müssen freiberuflich tätige Therapeut:innen ihre Aufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren und danach unwiederbringlich vernichten.
Unsere Praxissoftware unterstützt Sie dabei mit unserem Datenschutzcenter, das folgende Funktionen bietet:
So können Sie Patientendaten, die älter als 10 Jahre sind, unkompliziert auflisten, löschen oder anonymisieren und bleiben somit gesetzeskonform.