Ab 1. Jänner 2026 tritt in Österreich eine bundeseinheitliche Verpflichtung zur codierten Erfassung von Diagnosen im ambulanten Bereich in Kraft - mit einer voll verpflichtenden Datenübermittlung ab 1. Juli 2026. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden im Rahmen der Novellierung des Gesundheitsdokumentationsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen geschaffen.
Die neuen Regelungen betreffen niedergelassene Ärzt:innen, selbständige Ambulatorien und Institute. Alle Leistungserbringer im extramuralen ambulanten Bereich - mit und ohne Kassenvertrag - sind verpflichtet, die Diagnosen nach ICD-10 zu erfassen und zu übermitteln. Die Regelung betrifft dabei insbesondere folgende Fachgebiete bzw. Gruppen:
Auch Wahlärzt:innen sind betroffen: Ab 1. Juli 2026 erfolgt die verpflichtende Übermittlung über das e-card Service e-Wahlpartner (über GINS).
Um unsere Kund:innen optimal bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, steht die strukturierte Diagnoseerfassung in unserer Software bereits zur Verfügung.
Folgende Informationen können strukturiert erfasst werden:
Ausblick: Integration des Codierservice der ELGA GmbH. Die Suche der Diagnosen bzw. der Diagnosecodes (ICD-10 / Snomed CT) über den Codierservice wird dabei direkt über die Anwendung nutzbar sein und wird eine effiziente und zukunftssichere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ermöglichen.