Elektronische Rückerstattung - WAHonline
11. März 2019


Seit 01.01.2019 können Wahltherapeuten Rechnungen über die elektronische Rückerstattung (WAHonline) für ihre Patienten auch an die SVA übermitteln. Bei gleichbleibender Handhabung bieten wir unseren Kunden so eine einfache und sichere Lösung der Honorarnotenmeldung an die OÖGKK, BGKK, KGKK, SGKK und SVA.