BVAEB: Zusammenlegung der Abrechnung
20. Januar 2022


Mit der Abrechnung eines Abrechnungszeitraums ab 2022, darf an die BVAEB für die BVAEB-EB und BVAEB-OEB nur mehr eine gemeinsame Abrechnungsdatei übermittelt werden. Die Abrechnung muss dabei an die BVAEB-OEB übermittelt werden.

Die dazu notwendigen Konfigurationen können über den Startschirm per Knopfdruck automatisch durchgeführt werden. Spätestens bei der ersten Abrechnung mit der BVAEB für einen Abrechnungszeitraum von 2022 werden Sie dazu aufgefordert.

Wichtiger Hinweis: die Patient*innen müssen weiterhin mit den unterschiedlichen Krankenkassen BVAEB-OEB und BVAEB-EB erfasst werden. Die Abrechnung der beiden Krankenkassen erfolgt gemeinsam über die BVAEB-OEB.