In den Arbeitszeitmodellen zur Gleitzeit kann definiert werden, ob angefallene Überstunden am Ende der Abrechnungsperiode dem aktuellen Gleitzeitkonto angerechnet werden sollen.
Dabei werden die nicht ausbezahlten Überstunden bewertet und je nach Zeitausgleichsfaktor (1:1,5), dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben.