Dieses Update beinhaltet die Änderungen zur Zusammenlegung der Abrechnung der BVAEB.
Mit der Abrechnung eines Abrechnungszeitraums ab 2022, darf an die BVAEB für die BVAEB-EB und BVAEB-OEB nur mehr eine gemeinsame Abrechnungsdatei übermittelt werden. Die Abrechnung muss dabei an die BVAEB-OEB übermittelt werden.
Die dazu notwendigen Konfigurationen können über den Startschirm per Knopfdruck automatisch durchgeführt werden. Spätestens bei der ersten Abrechnung mit der BVAEB für einen Abrechnungszeitraum von 2022 werden Sie dazu aufgefordert.
Wichtiger Hinweis: die Patient*innen müssen weiterhin mit den unterschiedlichen Krankenkassen BVAEB-OEB und BVAEB-EB erfasst werden. Die Abrechnung der beiden Krankenkassen erfolgt gemeinsam über die BVAEB-OEB.
Im Assistenten zum Erfassen eines neuen Tarifsprungs der Krankenkasse wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Beim Programmstart werden veraltete Änderungsprotokolle bereinigt. Damit sollte die Datensicherung, sofern das Programm schon vor dem 1.1.2020 verwendet wurde, schneller funktionieren.
Über externe Anwendungen (z.B.: Skype, 3CX) kann direkt aus dem Patienten- bzw. Ärztestamm ein Anruf gestartet werden. Dabei wird das Windows-Standard Programm für Anrufe aufgerufen.
Das Standard-Programm kann in den Windowseinstellungen unter: "Einstellungen -> Apps -> Standard - Apps -> Standard-Apps nach Protokoll auswählen -> TEL (URL:tel)" festgelegt werden. Besonders praktisch: Es besteht unter Windows10 die Möglichkeit mit der in Windows integrierten App "Ihr Smartphone" Anrufe direkt auf Ihrem Android-Smartphone zu starten. Voraussetzungen dazu sind:
Nähere Infos finden Sie unter: https://support.microsoft.com/de-de/topic/app-anforderungen-und-einrichtung-von-ihr-smartphone-cd2a1ee7-75a7-66a6-9d4e-bf22e735f9e3